Betreuungsdienste

Hinter diesem Angebot verbirgt sich ein niederschwelliger Betreuungsdienst für Demenzkranke nach § 45b der Pflegeversicherung zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Angestellte Mitarbeiter oder geschulte ehrenamtliche Helfer betreuen Demenzkranke. Zur Beschäftigung mit den Menschen gehören beispielsweise Singen, Spielen, Fotoalben anschauen (Erinnerungsarbeit), Spazieren gehen oder Vorlesen.


Das Team der ehrenamtlichen Helfer